Probleme mit dem Vermieter

Probleme können bei der Wohnungsübergabe vermieden werden, wenn man sich einige Dinge vorab vor Augen führt.
Ich bin kein Rechtsanwalt und kein Psychologe, trotzdem kann ich aufgrund meiner über 30-jährigen Erfahrung festhalten:

Wenn wir uns den Mietvertrag ansehen, kann man sagen, was beide Seiten vereinbart haben (und war es auch vor 50 Jahren), das sollten beide Seiten einhalten, damit keine Probleme bei der Abnahme auftreten. Der Vermieter kann zwar nicht mehr fordern als schriftlich vereinbart wurde, aber nicht alle schriftlichen Vereinbarungen liegen immer vor. Einige Vermieter verschickten zwischendurch immer mal Benachrichtigungen über kleine Mieterhöhungen, mit der Bitte um Unterschrift als Bestätigung des Einganges. Gleichzeitig wurde eventuell mit der Unterschriftleistung auch ein Passus anerkannt, der eine Zusatzvereinbarung zum bestehenden Mietvertrag darstellte, der z. B. die Renovierung von Mieterseite regelte oder andere Dinge. Diese einzelnen Blätter (Mieterhöhungen) gehen leider oft verloren. Wir wissen jedoch, wie man darauf regieren kann.